Verein gegen strukturelle Benachteiligung

Mission Statement

Wer sind wir?

Wir sind Kämpfer und Kämpferinnen für Gleichstellung. Wir setzen uns ein für Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung in allen Lebensbereichen. ​

Was wollen wir?

Wir wollen eine Nichtregierungsorganisation (NGO) aufbauen, die sich für die Fortentwicklung von Gleichstellung und Antidiskriminierung stark macht und die Rechtsentwicklung im Bereich Antidiskriminierungsrecht weiter voranbringt. Hier wollen wir vor allem eine effiziente Verknüpfung von Wissenschaft und Rechtspraxis fördern. Wir wollen innovative Aktivitäten entwickeln und Projekte im Sinne des Legal Activism begleiten.

Diskriminierende Strukturen sind historisch gewachsene Machtungleichgewichte, die sich gravierend zum Nachteil von Individuen oder Bevölkerungsgruppen auswirken können. Die gewachsene Art des Zusammenlebens führt zur Verteilung von Ressourcen und Entscheidungsbefugnissen in der Arbeitswelt, der Familie, in Vereinen oder in staatlichen Institutionen. Häufig sind die Ungleichgewichte sachlich nicht gerechtfertigt. Begründungsstrategien können postkolonialen, homophoben, religiösen oder patriarchalen Konventionen, Gebräuchen und Traditionen folgen, welche die Privilegierung einzelner Gruppen und damit die Schlechterstellung anderer Gruppen als normal und vorgegeben erscheinen lassen. Hieraus ergeben sich eine Vielzahl von Rechtsfragen. Verfassungsrechtlich sind die Gleichbehandlungsgebote in Art. 3 GG verankert. Trotzdem ist es in der Realität der Bundesrepublik 80 Jahre nach Verfassungsgebung bis heute nicht gelungen, die Diskriminierungsphänomene wie z.B. die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen zu lösen. Regel- und Normgefüge sind auf ihre tatsächlich nachteiligen Auswirkungen hin zu überprüfen. Wir befassen uns mit den Ausschlussmechanismen und Nachteilsstrukturen. Wegen des vorhandenen Datenmaterials lassen sich faktische Benachteiligung von Bevölkerungsgruppen heute leichter nachweisen.

Fokus

Kunst & Musik

Wir wollen dem Verfassungsauftrag entsprechend Gleichstellung in allen gesellschaftlichen Bereichen erreichen. Im Bereich von Kultur, Musik, Film, Kunst aber auch im Bereich der Vereine sehen wir einen großen Nachholbedarf in Sachen Gleichstellung und gleichberechtigter Förderung. Wir setzen uns ein gegen Gender Pay Gap und Gender Audition Gap.

Betroffene können auf Grund von Strukturen und Abhängigkeiten stärker von Diskriminierung betroffen sein, als in anderen Bereichen. Viele Bereiche der Kultur sind traditionell geprägt; mit der Ausrichtung auf den Publikumsgeschmack kann es für Betroffene schwer sein, gegen bestehende Vorbehalte anzukämpfen und Stereotype aufzulösen. Zudem fällt es tendenziell benachteiligten Gruppen schwerer, Zugang zum Recht zu finden. Künstlerische Auswahlentscheidung können Diskriminierungspotentiale enthalten, die zu Entscheidungen führen, die nicht künstlerisch motiviert und nur schwer angreifbar sind. Vermeintlich geschlechtsneutrale Aufwahlverfahren können zu unmittelbaren Diskriminierung führen, wenn staatliche Stellen keine Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen ergreifen, um Diskriminierungen zu verhindern.
Wir halten z.B. den Anteil von Dirigentinnen und OpernintendantInnen im Verhältnis zur Anzahl öffentlich geförderter Ensembles für nicht mehr hinnehmbar. Der Anteil hörbarer Komponistinnen angesichts der Förderung öffentlichen Rundfunks nicht völlig unterrepräsentiert. Wir setzen uns ein für eine stärkere Präsenz von Frauen im Musikmarkt ein.

Wir unterstützen Initiativen, die sich z.B. gegen Sexismus im Rap, in Bierzelten wenden.

Sport

Der Bereich des Sports ist traditionell geprägt, vereinsrechtlich organisiert und staatlich gefördert. Die Strukturen führen zu Benachteiligungen wegen des Geschlechts oder anderer Merkmale. Z.B. bleibt die staatliche Sportförderung von Mädchen deutlich hinter der Sportförderung für Jungen zurück.

Bildung

Im Bereich der Bildung wollen wir dazu beitragen, Benachteiligung wegen Sprache und Herkunft oder sonstiger Diskriminierungsmerkmale abzubauen. 

Rechtsentwicklung

Das Gleichstellungsrecht hat mittlerweile eine hohe Komplexität erreicht. Neben den einschlägigen nationalen Gesetzgebung hat die europäische Gesetzgebung zur einer starkten Ausdifferenzierung des Gleichstellungsrechts geführt. Wir wollen die stärkere Vernetzen von Wissenschaft und Praxispraxis fördern, Verbesserungen der Anwalts- und Richterfortbildung anregen und damit dazu beitragen, dass Gleichstellungsbelange in allen gesellschaftlichen Bereichen durchdringen.

Strategische Prozessführung

Nicht immer lassen sich diskriminierende Strukturen durch Initiativen oder Überzeugung aufbrechen. Hier können Muster- oder Sammelverfahren helfen, für eine Vielzahl Betroffener Rechtsfortschritte zu erzielen. Wir streben die Anerkennung als verbandsklageberechtigter Verband nach dem LADG Berlin an.

Innovative Prozessbegleitung

Wir fördern die aktivistische oder künstlerische Begleitung von Rechtsprojekten oder sonstiger Ideen, die der Verbreitung gleichstellungsrechtlicher Belange dienen. Umgekehrt sorgen wir für eine rechtliche Absicherung innovativer Projekte, etwa im Versammlungsrecht. An uns können sich alle wenden, die eine solche Aktivität planen und hierbei finanzielle und rechtliche Unterstützung bedürfen.

  • Gleichstellung bei musikalischer Bildung – volle Anerkennung im Sozial- und Unterhaltsrecht uneingeschränkt berücksichtigen

Wir wollen den Zugang zu qualifizierten Musikunterricht für Kinder erleichtern, die in Verhältnissen leben, in denen kostspieliger Instrumentalunterricht nicht ohne weiteres finanziert werden kann. Im Sozial- und Unterhaltsrecht wird dies nur als Hobby bewertet. Dieser soziale Benachteiligung führt zu einer privilegierten Teilhabe von Kindern aus akademischen und finanziell besser gestellten, welche sich schließlich auch im professionellen Orchester Betrieb abbildet, Wir sind der Auffassung, dass sich deshalb musikalische Bildung von anderen Hobbys unterscheidet weil die Fähigkeiten im Erwachsenenalter nicht einfach nachgeholt werden können. Deutschland stellt sich gern als Land der Musik dar. Musikalische Ausbildung und chancengleiche Berufsaussichten sollten deshalb nicht von der Herkunft der Eltern abhängen.

Hier planen wir gemeinsam mit der Deutschen Orchestervereinigung und der Stiftung Alltagsheld:innen, dem Deutschen Musikschulverband eine eine Auftaktveranstaltung, welche die Akteur*innen vernetzen soll. Ziel ist eine Gesetzesinitiative zur Berücksichtigung von Instrumentalunterricht als generell bildungsförderliche Maßnahme, die nicht mehr nur im Rahmen des Bildungsgutschein mit 10 Euro monatlich berücksichtigt sein soll.

Was die Frage einer strukturellen Benachteiligung auf Grund der Herkunft (Art. 3 Abs. 3 GG) betrifft, wollen wir einen Faktencheck gemeinsam mit dem Deutschen Informationszentrum Musik, MIZ  erstellen und eine sachverständige Begutachtung in Auftrag geben.

  • Gewerkschaftliche Unterstützung von Kindern in Kultur und Sport

Wir wollen uns dafür einsetzen, dass Kinder und Jugendliche in Opern, Theater, beim Film etc. und im Leistungssport eine gewerkschaftliche Unterstützung für ihre Belange erhalten und damit faire “Arbeitsbedingungen” langfristig geschaffen werden. Wie wollen dazu mit den Gewerkschaften und Branchenverbänden über die Aufnahmen und Repräsentation von Kindern und Jugendlichen sprechen. 

  • Gegen Alters- und Geschlechtsdiskriminierung in der (klassischen) Musik.

    Fallbeispiel: An vielen Gesangswettbewerben in Europa dürfen Männer und Frauen in geschlechtsspezifischer Abhängigkeit vom Alter teilnehmen. Hier kann es zu Mehrfachdiskriminierungen kommen (intersektionale Diskriminierung – Merkmal “Geschlecht” und “Alter”). Dabei ist die Gefahr für Frauen, auf Grund der Strukturen und des Auswahlkriteriums “Alter” benachteiligt zu werden, höher als bei männlichen Teilnehmern, wenn männlichen Teilnehmern der Zugang in höherem Alter als den weiblichen Bewerbern ermöglicht wird.

    Wir sind der Auffassung, dass die Aufnahmekriterien für alle Geschlechter gleich sein sollten. Wir wollen uns mit Akteuren in Europa vernetzen, um einen chancengleichen Zugang zu Musikwettbewerben unabhängig von Alter und Geschlecht der Teilnehmer*innen zu sichern. 


  • Fachanwaltschaft für Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsrecht

    Wir wollen uns beim Deutschen Anwaltsverein für die Begründung einer Fachanwaltschaft für Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsrecht einsetzen.

    Angesichts der Komplexität des Gleichstellungsrechts sind wir der Auffassung, dass eine Fachanwaltschaft den Zugang zum Recht für benachteiligte Gruppen erleichtern kann und das Gleichstellungsrecht als Rechtsmaterie aufgewertet wird. Die Praxis in Beratungsstellen zeigt eine Vielzahl von Fällen. Die kurzen Fristen für die Geltendmachung von Rechtsansprüchen erfordern einen schnellen und kompetenten Rechtsrat. Zudem kann eine Fachanwaltschaft die bessere Vernetzung mit der Rechtswissenschaft in diesem Bereich verbessern und so schneller zu grundsätzlichen Entscheidungen und zur besseren Durchdringung aller gesellschaftlicher Bereiche mit den Belangen von Gleichstellung und Nichtdiskriminierung beitragen. 

 

Nächste Schritte 

  •  Unsere Aktivitäten brauchen jetzt einen rechtlichen und organisatorischen Rahmen, um weitere Projekte voranzubringen. 
  •  Wir sind in der Vereinsgründungsphase, um anschließend die Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu erlangen. 
  • Perspektivisch wollen wir auch als klageberechtigter Verband gemäß § 10 LADG anerkannt werden. 
  • Wir wollen eine cloudbasierte Softwarelösung entwickeln, so dass Menschen aus ganz Deutschland mitmachen und ihre Projekte über die Plattform verwirklichen können. 
  • Wir wollen unsere Organisation aufbauen und brauchen wie jede NGO im Aufbau natürlich Mitstreiter und finanzielle Mittel.   

Menschen, die – zunächst – ehrenamtlich die Ziele der Vereinigung inhaltlich teilen und unterstützen wollen melden unter:

kontakt@equalityfighters.org