Wahlalter Europawahl

Wahlalter zur Europawahl senken

Wir setzen uns für die Absenkung des Wahlalters für die Wahlen zum Europäischen Parlament ein. Wir haben im Februar 2020 für drei minderjährige von 10,11,12 Jahren Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Vorschriften des Europawahlgesetz eingelegt. Sie Kinder wollen zukünftig schon 2024 mitwählen können.
Wir sehen in der Zugangshürde 18 Jahren eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung wegen des Lebensalters. Österreich, Malta und Griechenland haben das Wahlalter unter 18 abgesenkt. Die Evaluationen in Österreich zeigt, dass es keine Probleme mit dem Wahlalter 16 gibt.
Das Europäische Parlament hat sich mehrfach für ein Wahlalter unter 18 Jahren ausgesprochen.  Hieran hat sich auch der Bundestag zu orientieren. Zuletzt wurde das Wahlalter 1972 überprüft.
Argumentativ beziehen wir uns auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zur unzulässigen Beschränkung des Wahlrechts wegen einer Behinderung. Die Rechtsprechung hatte das Bundesverfassungsgericht kurz vor der letzten Europawahl bewegt eine Entscheidung zu den deutschen Wahlrechtsausschlüssen zu treffen und den Bundestag zu einer kurzfristigen Gesetzgebung motiviert.
Unsere Verfassungsbeschwerde wurde Anfang 2022 dem Bundestag und der Bundesregierung zugestellt. Die Koalitionsfraktionen haben die Absenkung des Wahlalters in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Bislang ist noch nichts passiert.

Der Verein Mehr Demokratie e.V. begleitet im Projekt „Wahlrecht U 18“ die Kampagne und mehrere Beschwerdeführer.

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